Regel 4-1-3r
Ball wird für dead erklärt
Wenn ein Ballträger offensichtlich beginnt, mit einem oder beiden Füf3en voran zu rutschen, sollen die Schiedsrichter den Ball für dead erklären -- soweit die bisherige Regelung. Ergänzend kommt nun hinzu: Wenn ein Ballträger [vortäuscht]{.underline}, er würde mit seinen Füf3en voran rutschen, soll der Ball an dem Punkt von den Schiedsrichtern für dead erklärt werden, an dem der Ballträger mit dem Versuch beginnt. Ein Ballträger kann demzufolge nicht das Rutschen antäuschen mit dem Ziel, ein Tackling des Gegners zu vermeiden, um danach weiteren Raumgewinn zu erzielen oder einen Pass zu werfen. Die aktuelle Ergänzung ist logisch und entspricht im Übrigen sinngemäf3 der seit langem bestehenden Regelung zum „vorgetäuschten Abknien" (Regel 4-1-3o). Man kann nicht gleichzeitig den Schutz des „Aufgebens" für sich beanspruchen und trotzdem „weiterspielen" wollen. Der besondere Schutz für einen verteidigungslosen Spieler (Regel 2-27-14j) gilt nur für einen Ballträger, der gemäf3 Regel 4-1-3r [tatsächlich]{.underline} freiwillig zu Boden rutscht.